Der Marienstatter Mönchshof in Breisig

Jörg Ditscheid

Erste urkundliche Erwähnung – Besitzgröße

Die Besitzungen des Klosters Marienstatt in (Bad) Breisig (Briisch, Brisge, Brisiche, Breysich) erstreckten sich in Ober- und Niederbreisig sowie dem Hof auf der Mönchsheide. Lag der Haupthof der Abtei in der Ortschaft Oberbreisig (sog. Mönchshof), besaß Marienstatt in Niederbreisig lediglich Ländereien. Der Hof auf der Mönchsheide ist als selbstständige Einheit zu betrachten. Im Folgenden soll der Hof des Klosters von seiner ersten urkundlichen Erwähnung bis zur Säkularisation beschrieben werden; die übrigen Besitzungen auf der Mönchsheide und in Niederbreisig bleiben hier unberücksichtigt.

Die Güter in Breisig gehörten zu den sog. Dotationsgütern der Abtei, also jenen Ländereien, Höfen und Rechten, welche die Stifter Marienstatts - Eberhard von Aremberg und seine Frau Aleydis von Molsberg - den Mönchen anlässlich der Klostergründung vermachten. Im Juni 1215 bekundete Erzbischof Dietrich von Trier diese Schenkung, zu der auch die Ländereien und Weinberge in Breisig mit Lehnsleuten gehörten.1) Papst Honorius III. (1216-1227) nahm 1219 das Kloster in seinen Schutz und bestätigte erneut die Schenkung von 1215.2)

Das Kloster konnte seinen Breisiger Besitz rasch vermehren.3) Die recht frühe Erwähnung eines Hofes (1276) lässt auf ein schon bereits bei der Schenkung bestandenes Gebäude schließen. Das Kloster dürfte den Hof wegen der Entfernung wohl nicht in Eigenwirtschaft betrieben haben; zudem war mit der Stiftung dieÜbereignung von Lehnsleuten verbunden, die zur Bewirtschaftung von Weinbergen und Ländereien auch entsprechender Gebäude bedurften. Insgesamt ging im 13. Jahrhundert die Eigenwirtschaft im Zisterzienserorden stark zurück, was sich in der bereits 1208 vom Generalkapitel erlassenen Verordnung, weit entfernt liegendes und nutzloses Land verpachten zu können, widerspiegelt.4)

Gehörten ursprünglich nur Weingärten und 28 Morgen Land zu dem Hof, umfasste der Besitz in Oberbreisig 1793 22 Morgen Weingärten, 38 Morgen Ackerland, 7 Morgen Wiesen, 31 Morgen Battungen und 108 Morgen Büsche/Wälder.5)

Verpachtungen - Instandsetzungen

Die erste urkundlich nachweisbare Verpachtung im Jahr 1415 unter Abt Rorich (14091525) erfolgte für 16 Jahre an acht Familien aus Oberbreisig. Die Pächter gaben die Halbscheid der Trauben.6) Bei der nächsten regulären Verpachtung 1431 wurde das Hofgut erstmals mit einer Mühle 13 Pächtern übergeben, von denen keiner mit den Lehnsleuten von 1415 identisch ist.7) Das Ackerland war in den nächsten Jahren zu besäen und die Weingärten zu misten und zu bessern. Die sehr frühe „Weinbergsordnung“ und die gänzlich neuen Pächter könnten darauf hindeuten, dass Marienstatt mit den bisherigen Lehnsleuten unzufrieden war. Bei der nächsten überlieferten Verpachtung aus dem Jahr 1560 unter Abt Petrus von Köln (1559-63) werden mit dem Gut, Haus, Hof, Scheune, Garten, Wiesen, Weingärten, Ackerland, ein Bungert, Hecken, Büsche sowie die Mühle genannt.8) Spätestens mit dem im Vertrag genannten Vorpächter wurde die Anzahl der Pächter auf eine Familie verringert.

Der Pachtvertrag von 16929) nennt umfangreiche Pflichten der Pächter: Neben der jährlichen Pacht für Mühle und Ackerland von 6 Malter Korn, die wegen der Dienste beim Gottesdienst auf drei Malter reduziert war, mussten Mühle und Wohnhaus in Dach und Gefach gehalten werden. Die Hofleute hatten in den Weingärten den Fleiß der Pächter zu beaufsichtigen; die Güter in Waldorf, Franken, Lützingen, Dernau, auf der Mönchsheide und Sinzig waren zu besichtigen sowie Pacht und Zinsen einzutreiben. Aus den Weingärten im plentzger, den zwei Weingärten in der Bitzen und aus den anderen Weingärten hatten sie jährlich einen Teil der Trauben abzuliefern sowie im Herbst den Herbstherren des Klosters und den Windelboten die Kost, aber keinen Trank zu geben. Wenn der Abt oder einer seiner Diener während des Jahres auf den Hof kam, sollten sie Pferdefutter und nach Möglichkeit Essen bereitstellen, wie auch während der jährlichen Weingartenbesichtigung. Den Hofleuten auf der Mönchsheide und der Fürstin von Essen sollten sie alles entrichten, zu was das Kloster verpflichtet war. Insgesamt waren alle Beschwernisse vom Hof fernzuhalten.

Unter Abt Alberich Bergh (1720-1735) erhielt der Hof neue Ställe; außerdem wurden der Gewölbekeller und das Hofhaus renoviert.10) 1752 ließen die Mönche die bisherige Kapelle, die keinen Turm und Glocken hatte, abreißen und an deren Stelle eine öffentlich zugängliche Kapelle mit Turm und Glockengeläut errichten, worüber sich der Pfarrer von St. Viktor in Oberbreisig beim Kölner Generalvikar beschwerte, weil seine Gläubigen durch das Geläute irritiert seien. Abt Bernhard Colonia (1751-1770) wies den Generalvikar in einem Schreiben darauf hin, dass auch die Höfe in Arienheller und Metternich Türme an den Kapellen besitzen.1)

Im Unterschied zu den im Rechtsrheinischen gelegenen Höfen, konnte das Kloster infolge der Kriegswirren im ausgehenden 18. Jahrhundert nicht mehr frei über seine Güter verfügen, was sich auch auf die Verpachtung des Hofes in Oberbreisig auswirkte. Im Mai 1790 bekannten der damalige Pächter Matthias Kalmund und Zellerar Stephan Driesch, dass die Abtei wegen der ihr zugestoßenen Unglücke ihre alten Pachtverträge nicht aufrechterhalten konnte und die Halbscheid des Hofes ihrem Hofmann gekündigt hatte. Aus diesem Grund schlossen beide Parteien einen neuen Vertrag, nach welchem dem bisherigen Hofmann für fünf Jahre der Hof zur Pacht nach den bisherigen Bedingungen überlassen wurde. Die Pacht von 13 Malter Korn, 2 Flor. pro strena, die Halbscheid der Trauben sowie die anderen Abgaben für den Hof und die Mühle waren nach Arienheller zu liefern; die noch ausstehende Rechnungsprüfung für die Reparatur der Mühle galt im gegenseitigen Einvernehmen als erledigt.12) Noch vor Ablauf der fünf Jahre sah Marienstatt sich im Februar 1794 zu einer Neuverpachtung genötigt, bei der die Mühle fortan eigenständig verpachtet wurde.13)

Für die existentielle und wirtschaftliche Not dieser Zeit spricht auch die Tatsache, dass Ma-rienstatt im Oktober 1793 den potentiellen Vertragspartner, Revierjäger Johann Heinrich Bonsig, auf seine Eignung als Pächter überprüfen ließ, obwohl dieser bereits seit November 1790 die klösterlichen Waldungen zusammen mit dem Jäger Wilhelm Kurzillins für vier Jahre gepachtet hatte.14)

Wie sehr die Abtei in dieser Zeit einen guten Pächter brauchte, zeigt der im Oktober 1795 ausgebrochene Streit zwischen dem Kloster und der Gemeinde Breisig.15) Nach dem Antwortschreiben des klösterlichen Zellerars Stephan Driesch auf die am 10. Oktober eingegangene Klageschrift hatte der Pächter Bonsig bei der Gemeinde Schulden, welche diese durch die Besetzung des Hofes einzutreiben suchte. Der Ausgang des Streites ist zwar nicht überliefert. Gleichwohl geht aus dem letzten Pachtvertrag vom Juni 1798 an Johann Peter Almerzbach und Johann Carl Maurenbrecher hervor, dass sie und alle anderen Hofleute am 22.2.1796 einen Pachtbrief erhalten hatten und den Hof sowie die Mühle für 12 Malter Korn pachten. Marienstatt musste wohl in dieser angespannten Situation eine Neuverpachtung an mehrere Pächter vornehmen, um weitere Streitigkeiten und Prozesse verhindern zu können.

Pächter des Mönchhofes in Oberbreisig

Jahr    Pächter    Beleg
1415 Peter Liesen, Emrich Wiesen, Johann Samuel, Hennen Appeln Sohn, Johann von Leeme, Peter Scheffen, Johann Meinfelder, Peter Lysen Sohn    Struck,732
1431 Johann von Heina, N.N. und dessen Frau Agnes, Hennegin, Cirvois (Clemens Sohn), Arnold von Steyne, Johann dem jungen Bamen, Cirvois Peter, Thiel Peter und dessen Sohn Paul Peter, Johann Hoene, Peter Ersst, Peter Mann(enbach?), Johann Ha(.)tel, Hengin, Sohn des Clemens  Struck, 870
?    ?    LHAK 231, 46 Nr. 35 und 34
1560, 1587   Johann Ziels    LHAK 231, 46 Nr. 35 und 34
1603, 1618   Thönis Schneider    LHAK 231, 46 Nr. 37
1692, 1708   Peter Sack    LHAK 231, 46 Nr. 35
1716 Johann Sack    Ebenda
1728-94 Matthias Kalmund    Ebenda
1794 Johann Bonsig    Ebenda
1798 Johann Almerzbach und Johann Maurenbrecher    Ebenda

Die Mühle

Zu dem Hof gehörte eine 1431 erstmals urkundlich erwähnte Mühle, welche ursprünglich eigen verpachtet wurde.16) Dem Müller des Klosters wurde in dem erwähnten Pachtvertrag ein Stück Garten uff dem diiche zugewiesen. 1471 kam es zu einem Streit zwischen dem Kloster und Johann Hoen sowie seiner Ehefrau, weil diese das Kloster an dem Wasserlauf behindert hatten, den Marienstatt stets besaß, indem sie das Wasser nicht über ihr Erbgut laufen lassen wollten.17) Die Aussteller versicherten, den Wasserlauf zukünftig nicht mehr zu behindern. Die nächste überlieferte Verpachtung stammt aus dem Jahr 1633, in dem die Mühle für 6 Malter Korn auf 12 Jahre verpachtet wurde.18) Ab 1692 verpachtete die Abtei die Mühle zusammen mit ihrem Hof in Oberbreisig für eine Pacht von insgesamt 6 Maltern Korn für Hof und Mühle.19) Gehörte 1752 die Mühle mit der zugehörigen Wiese nicht mehr zum Pachtvertrag, wurde sie 1785 wieder mitverpachtet.20) Ein Jahr später schlossen Pächter Matthias Kalmuth und Zellerar Driesch einen Kontrakt wegen der Mühlenreparatur.21) Die Kosten trug die Abtei; einen neuen Wellbaum für 15 Reichstaler sowie die Arbeitsleistung hatte Kalmuth zu erbringen. Aus den Pachtbedingungen von 1794 geht wiederum eine separate Verpachtung der Mühle mit zugehöriger Wiese hervor.22) Zwei Mühlenmeister sollten diese für 6 Malter jährliche Pacht erhalten. Zu Beginn der Verpachtung war die Mühle zu taxieren und fortan sollten die Pächter die Mühle auf ihre Kosten instand halten. Bei einer Neuverpachtung hatte der Pächter die Differenz zwischen der alten und neuen Taxierung an die Abtei zu zahlen. Der hier eigens erwähnte Mühlenzwang für alle Breisiger Pächter dürfte auch vorher schon bestanden haben. Offensichtlich war diese Form der Bewirtschaftung unrentabel, da 1798 wieder eine gemeinsame Verpachtung erfolgte.

Der traditionsreiche Marienstatter Mönchshof in Oberbreisig ist noch teilweise erhalten, 2006.

Wirtschaftlichkeit und Bedeutung

Für die Breisiger Güter finden sich bereits 1431 sowie 1470 ertragssteigernde Auflagen (misten, neu setzen und pfropfen von Weinstöcken) in den Pachtverträgen.23) 1561 sollten die Pächter in Oberbreisig das Feld oberhalb des Hofes bebauen und einige Fische in den Weiher setzen.24) Der Hof in Breisig lieferte 1781 fünf Fuder sechs Zulast ein Ohm Weißwein und zwei Zulast Rotwein und war damit neben Arienheller (18 Fuder) hinsichtlich des Weinbaus das bedeutsamste Gut des Klosters.25)

Der Breisiger Hof besaß zusammenfassend für die Abtei Marienstatt eine hohe Bedeutung, was zur Zuordnung der übrigen in diesem linksrheinischen Teil des Kurfürstentums Trier gelegenen Güter (Brohl, Franken, Sinzig, Waldorf) führte. Die Breisiger Güter gehören als Dotationsgüter in ihrem Kern zu dem ältesten Besitz der Abtei. Durch Schenkungen und Ankauf konnte das Kloster seinen Besitz kontinuierlich vergrößern und konsolidieren und so neben Metternich einen zweiten wirtschaftlichen Standpunkt im Linksrheinischen halten.

Säkularisation

Die für den rechtsrheinischen Teil 1802 erfolgte Säkularisation ist mit der Annektierung des linken Rheinufers durch die Franzosen im Jahre 1794 praktisch schon vollzogen worden. In diesem Zusammenhang verwundert es, dass die Abtei - allen Einschränkungen zum Trotz weiter über ihre Güter verfügen konnte.

Der Marienstätter Hof wurde am 18.7.1805 für 12.500 Francs an Franz Burkhard aus Koblenz und Anton Matoni aus Niederbreisig jeweils zur Halbscheid verkauft.26) Der Hof war bislang an Johann Wihl und Konsorten verpachtet und umfasste ein Haus mit Speicher und zwei Kellern, zwei Ställen, einer Scheunenruine, einer Kapelle, einer Mühle, 0,04 ha Garten, 0,81 ha Baumgarten, 21,87 ha Acker, 2,08 ha Wiese, 6,95 ha Weinberge sowie 1,47 ha Heckenland. Der aus zwei rechtwinkelig aneinander stoßenden Flügeln bestehende Hof liegt etwas erhöht in der Mitte eines kleinen Parks und ist heute in Privatbesitz.

Anmerkungen:

  1. Wolf Heino Struck, Das Cistercienserkloster Marienstatt im Mittelalter. Urkundenregesten, Güterverzeichnisse und Nekrolog, Wiesbaden 1965, 1.

  2. Struck, 2.

  3. 1268: Kauf eines bei Breisig gelegenen Wald vom Stift Kornelienmünster für 51 Mark Kölner Pfennige; 1276: Kauf eines Fuders Wein von der Witwe Guda von Landskron und ihren Söhnen; 1287: Kauf eines Waldes von Ritter Heinrich genannt von Ettringen; 1356: Kauf einer Wiese in Oberbreisig; 1450: Kauf zweier Weingärten in der Schierlay (Struck, 69, 106, 143, 494, 497, 985 und 986).

  4. Vgl. hierzu Ambrosius Schneider, Geschichte und Wirken der weißen Mönche, Köln 1958, S. 242; Immo Eberl, Die Zisterzienser. Geschichte eines europäischen Ordens, Stuttgart 2002, S. 240.

  5. Landeshauptarchiv Koblenz (= LHAK) 231,46 Nr. 38.

  6. Struck, 813.

  7. Struck, 870.

  8. LHAK 231,46 Nr. 35.

  9. LHAK 231,46 Nr. 35.

  10. Manuale oder Rechnungsbuch von allen Renthen undt gefällen der Kellerey des Closters Marienstadt sambt Empfang undt außgaab mit etlichen annotationes zur Haußhaltung nützlich auffgerichtet im Jahr 1689 Sub Reverendissimo Dno Abbate Benedicto Bach, Archiv der Abtei Marienstatt, 1 Nr. 56, o. Pag.

  11. Bistumsarchiv Trier Abt. 36, Nr. 100, fol. 1 und 7-8.

  12. LHAK 231,46 Nr. 361 und Nr. 35.

  13. LHAK 231,46 Nr. 35.

  14. LHAK 231,46 Nr. 35 und 39.

  15. LHAK 231,46 Nr. 35.

  16. Struck, 870.

  17. Struck, 1170.

  18. LHAK 231,46 Nr. 36.

  19. LHAK 231,46 Nr. 35.

  20. LHAK 231,46 Nr. 35.

  21. LHAK 231,46 Nr. 35. Bei dieser Maßnahme waren zu erledigen: Erneuerung des 17 Fuß hohen Wasserrades mit einem neuen Weckbaum, zwei Rosten und die Anhebung des Steinbetts; Besorgung eines gebrauchten Kammrads; Neuausführung der Wassermauer von mindestens drei Fuß Dicke; Errichtung der Außenmauer von 3 1/2 Fuß Dicke, wo der Wellbaum aufliegt; Ausbesserung der Kopfmauer.

  22. LHAK 231,46 Nr. 35. Hier auch die folgenden Angaben. Bereits vor vier Jahren seien der Abtei für die Mühle allein 6 Malter Korn geboten worden, so dass eine separate Verpachtung hätte vorgenommen werden können. Driesch dokumentierte 1790 die gemeinsame Verpachtung von Hof und Mühle. Die Mühle sollte jedoch nach dem Auslaufen des bisherigen Vertrages jährlich einzeln verpachtet werden (LHAK 231,46 Nr. 361).

  23. Struck, 870, 1157.

  24. LHAK 231,46 Nr. 36.

  25. LHAK 231,46 Nr. 330.

  26. Wolfgang Schieder (Hg.) Säkularisation und Mediatisierung in den vier rheinischen Departements 1803-1813, Boppard 1991 (Forschungen zur deutschen Sozialgeschichte Bd. 5), Nr. 308.