„...und dann ab ins Strandbad...“

Badefreuden im Rhein in Kripp und Umgebung

Hildegard Funk / Willy Weis

Verordnung von 1796

Das Baden im Rhein erfreute sich wohl bereits im ausgehenden 18. Jahrhundert großer Beliebtheit. Eine Massenbewegung war es jedoch nicht. An heißen Sommertagen brachte es aber vielen schon Badespaß, Abkühlung und diente der Reinigung.

Aus Gründen der „Moralität“ und im Interesse von Sitte und Anstand war dies jedoch der Obrigkeit ein Dorn im Auge. So verbot Kurfürst Karl Theodor, Herzog von Jülich und Berg, seinen Untertanen in einer Order vom 14. Oktober 1796 das öffentliche Baden in Flüssen und drohte für Zuwiderhandlungen eine Strafe von 25 Reichstalern an. Freilich war das zu diesem Zeitpunkt in den linksrheinischen Territorien ohne Bedeutung, denn 1794 waren diese ja von französischen Revolutionstruppen besetzt worden und Verstöße blieben daher ohne Wirkung. Die damalige Verordnung lässt uns heute eher schmunzeln. Sie lautete:

„Wir haben missfälligst vernehmen müssen, dass seit einiger Zeit nicht nur junge, sondern auch erwachsene Leute keine Scheu tragen, in öffentlichen Flüssen, Bächen und Teichen zu schwimmen und sich zu baden. Da Wir nun dieses ärgerliche Beginnen um so mehr gänzlich abgestellt wissen wollen, als solches, wie einigere jüngere Beispiele leider ausgewiesen haben, nicht nur mit Lebensgefahr verbunden, sondern auch aller Ehrbarkeit und Zucht zuwider ist. So verordnen Wir gnädigst, dass der, oder diejenige, welche hinführo in öffentlichen Flüssen, Bächen und Teichen zu schwimmen und sich zu baden erkühnen, bei jedesmaliger Betretung mit 25 Reichsthalern, im Unvermögens-Falle aber mit Gefängnisstrafe unnachsichtlich belegt werden sollen. Ihr habe daher dieses zu jedermann Nachachtung behördend verkünden zu lassen, etc.“1)

Polizeiverordnung 1855

Spätere Polizeiverordnungen aus preußischer Zeit verboten dann nicht mehr grundsätzlich das Baden im Rhein, sondern reglementierten es, um das wilde Baden zu verhindern und die „Sittlichkeit“ nicht zu verletzen, was besonders in Kripp angeblich wiederholt „provozierend in schamloser Weise“ oft geschehen war. Was hier für Kripp und anliegende Orte ausgeführt wird, galt wohl auch mit lokalen Besonderheiten für die meisten Städte und Orte am Rhein. Im Rheinstrom gebadet wurde ja auch in den anderen Rheinorten des Kreises zwischen Rolandswerth und Brohl.

Die Polizeiverordnung der Stadt Remagen vom 21. Juni 1855 beschränkte das Baden in Kripp auf bestimmte „Badeplätze (...) unterhalb der Kripp, vom Ziegelofen des Josef Hertgen (Höhe 2. Fähranlegestelle) ebendort bis gegen das oberste Haus der gegenüberliegenden Ortschaft Linzerhausen und die andere Stelle oberhalb der Kripp, von der Ahrmündung abwärts bis zum Garten des Krautfabrikanten Kolk (später Nagel) ...“

Badevergnügen einer Familie am Rhein in Niederbreisig, um 1935

§ 3: Kinder dürfen nur in Gegenwart und unter persönlicher Aufsicht ihrer Eltern oder Lehrer baden.

§ 4: Jeder Badende muß mit einer Schwimmhose versehen sein und darf sich am Ufer nicht länger aufhalten als unbedingt zum Aus- und Ankleiden nöthig ist.

§ 5: Die Badenden müssen sich von den Dampfschiffen fernhalten.“

Zuwiderhandlungen wurden „mit einer Geldbuße bis zu drey Thalern oder entsprechenden Gefängnißstrafen bestraft.“2)

Strandbadehaus 1911

Welche Wirkung diese Verordnung auf das Badeverhalten hatte, ist nicht überliefert. Bekannt ist allerdings, dass dann 1911 in Kripp vom damaligen Bürgerverein ein Strandbadehaus an der Ahrmündung entstand. Allerdings war dessen Existenz laut Zeitungsmeldung in der Rhein-Ahrzeitung vom 17. August 1911 nicht von langer Dauer: „Schon am zweiten Tage wurde polizeilicherseits das Baden dort verboten. Nun steht das neu angestrichene Strandbadehaus einsam und verlassen auf der Kiesbank der wilden jetzt fast vollständig trockenen Ahr.“3)

Ursache hierfür war wohl auch der extrem trockene Sommer 1911, bei dem viele Menschen, die bei der großen Hitze Abkühlung im Rhein suchten, im Strom ertrunken sein sollen. So ist belegt, dass 1911 bei Rodenkirchen 11 Menschen an einem Tag ertranken.4)

Strandbad

Pläne für eine „gemeinsame volkshygienische Badeanstalt für Linz, Kripp, Leubsdorf und Sinzig“ scheiterten dann 1927/28, weil Kripper und Linzer Bürger bei den Fragen des Standortes nicht einlenkten. So baute Sinzig 1928 ein eigenes Strandbad5) am Rheinufer gegenüber von Leubsdorf, dort, wo sich heute das Sinziger Bootshaus befindet und wo nach wie vor das Ufer im Sommer als Spielplatz und für Freizeitaktivitäten am und im Wasser genutzt wird.

Das Sinziger Strandbad wurde fortan natürlich auch von Kripper Badegästen gerne genutzt. Sogenannte „Bade-Unsitten“ – hierzu rechnete man vor allem das nicht nach Geschlechtern geschiedene Baden - bewegten um 1931 die Gemüter im gesamten Rheinland.6)

Verbote der Kirche, Interventionen der Zentrums-Partei und von auf „Sittlichkeit“ bedachte Bürgern und Vereine änderten aber vielerorts nichts mehr an dem gemeinsamen Baden der Geschlechter. Allerdings waren diese gehalten, durch „züchtige Bademode“ ihre Körper vor neugierigen Blicken zu verhüllen. Auch das Sinziger Strandbad blieb ein Gemeinschaftsbad. Hierfür sprach sich sogar der Stadtrat mehrheitlich aus.7)

Getrübte Badefreuden

Ab Ende der 1920er Jahre bereitete es guten Schwimmern im Rhein großes Vergnügen, Schleppkähne anzuschwimmen und sich von diesen ein Stück rheinaufwärts schleppen zu lassen, um dann mit der Strömung wieder rheinabwärts zu schwimmen. Das war ein gefährliches Vergnügen, bei dem auch geübte Schwimmer im Rhein ertrunken sind. Die Schiffseigner sahen dies zudem nicht gerne und versuchten es durch frisch geteerte Kahnränder zu verhindern, mitunter wehrten sie solche „Passagiere“ auch mit Teerbesen ab. Ganz verhindert wurden diese Abenteuer dadurch aber nicht.

Wirklich verleidet wurden dann die Badefreuden erst nach dem Zweiten Weltkrieg in den 1950er und 1960er Jahren mit zunehmender Verschmutzung des Stromes, die das Schwimmen im damals mehr und mehr vergifteten Rhein aus Gesundheitsgründen sogar polizeilich verboten. Dies hat sich aber geändert. Durch vielfältige Umweltschutzmaßnahmen in den 1980er und 1990er Jahren ist der Rhein sauberer geworden, sodass zur Sommerzeit Schwimmer das Baden im Rhein wieder genießen können, wenn auch nach wie vor offiziell davor gewarnt wird. Großer Beliebtheit erfreut sich wie einst der Bereich des ehemaligen Strandbades Sinzig.

Heute kann aber jeder ganzjährig in den Hallenbädern der Region in Bad Breisig und Bad Neuenahr-Ahrweiler Schwimmsport betreiben oder einfach nur das Baden genießen. Während der Badesaison im Sommer ist dies dann auch noch u. a. in den nahen Freibädern im gegenüberliegenden Linz, in Bad Bodendorf, Bad Neuenahr-Ahrweiler und seit 1976 auch im Allwetterbad von Remagen möglich.

 

Badefreuden der Kripper Jugend am Rhein vor dem Zweiten Weltkrieg

Anmerkungen:

  1. zitiert nach Herbert Weffer: Überhaut ist das Baden nicht allgemein Sitte. In: Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises 1989, S. 179-181.

  2. LHAKo 635/395

  3. LHAKo 635/ 738 ZA

  4. Vgl. Tagebuch des Kripper Georg Valentin , S. 20f.

  5. vgl. Hans Kleinpass:Sinzig 1815 – 1969. In: Sinzig und seine Stadtteile – gestern und heute. Sinzig 1983. S. 276.

  6. Vgl. General-Anzeiger Bonn vom 22. Mai 1931

  7. Vgl. Kleinpass S. 276 Badefreuden der Kripper Jugend am Rhein vor dem Zweiten Weltkrieg